Zaunbau: „Militärische Infrastruktur ist nicht ausgenommen“
Pressemitteilung
Die SPD-Fraktion in Augustdorf hat sich Ende April mit einem offenen Brief bezüglich des Zaunbaus entlang der Grenzen des Standortübungsplatzes Stapel und des Schapeler Hofs an verschiedene Stellen gewandt. In ersten Antworten unterstreicht die EU-Kommission unter anderem, dass auch militärische Infrastruktur von den naturschutzrechtlichen Vorgaben nicht ausgenommen ist. Die Bundeswehr hat die Anfrage der SPD-Fraktion an das Bundesverteidigungsministerium weitergeleitet.
Vergleichsweise kurz fällt die Stellungnahme des Kommandeurs des Kommandos Territoriale Unterstützungselemente, Herrn Brigadegeneral Henne aus. Zuständigkeitshalber sei die Anfrage der SPD-Fraktion an das Bundesministerium der Verteidigung weitergeleitet worden. Der Kommandeur könne „keine validen Aussagen treffen“ und „Fragen nach Planungsverfahren, Ausgleichsmaßnahmen und mögliche Auswirkungen nicht qualifiziert beantworten“. „Es war zu erwarten, dass das Kommando Territoriale Aufgaben keine Antworten auf die fachlichen Fragen geben kann“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Daniel Klöpper. Dennoch sei das Kapitel noch nicht beendet: „Wir warten jetzt natürlich gespannt auf die Antworten des Bundesverteidigungsministeriums.“
Eine weitere Antwort erhielt die SPD-Fraktion vom für Umwelt zuständigen Mitglied der EU-Kommission. In dem Schreiben bekräftigt die EU-Kommission, dass die deutschen Behörden eine angemessene Folgenabschätzung für die geplante Maßnahme durchführen müssen. Die Bewertung ist dabei im Einklang mit den spezifischen Erhaltungszielen des Natura-2000-Gebietes in der Stapelager Senne durchzuführen. Eine Durchführung ist nach Aussagen der EU-Kommission dennoch möglich, wenn es keine Alternativlösung gibt, ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. „Insbesondere im Bereich des Natur- und Artenschutzes wird es nun entscheidend sein, welche Antworten die Folgenabschätzung liefert“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mats Uffe Schubert.
Neben der Verpflichtung zum Schutz des Natura-2000-Gebietes ist auch ein strenger Schutz der geschützten Arten zu gewährleisten, schreibt die EU-Kommission weiter. „Hierbei wird explizit betont, dass auch militärische Infrastruktur von diesen Regeln nicht ausgenommen wird“, sagt Schubert. Das dies auch funktioniere, zeigen viele Beispiele in EU-Mitgliedsstaaten. „Insgesamt zeigt sich bereits jetzt, dass eine transparente Information zu dem Vorhaben deutlich besser gewesen wäre“, so Mats Uffe Schubert. Hierdurch hätten bereits im Vorfeld viele naturschutzrechtliche Bedenken geklärt werden können. „Wir müssen miteinander und nicht gegeneinander arbeiten. Das betrifft auch Projekte wie den Zaunbau“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende.