Zaunbau: SPD fordert Klärung
Pressemitteilung
Der geplante Zaunbau entlang der Grenze des Standortübungsplatzes Stapel und des Schapeler Hofs werden immer wieder aktiv diskutiert. Die SPD-Fraktion erkennt die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere im Bereich des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes hat die SPD allerdings Bedenken und befürchtet durch den Zaunbau negative Auswirkungen. Aus diesem Grund hat sich die Fraktion an die Bundes- und Landesregierung sowie an die EU-Kommission gewandt.
„Wir müssen leider festhalten, dass wir als Bürgerinnen und Bürger in Augustdorf keinen Einfluss auf den Zaunbau nehmen können“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Klöpper fest. Seit 1945 wird das Gelände von britischen Streitkräften in Deutschland als Truppenübungsplatz gemäß NATO-Truppenstatut betrieben. „Hierdurch sind die Einflussmöglichkeiten von Bürgermeister und Rat sehr eingeschränkt“, so Klöpper.
Dennoch handelt es sich beim Stapel nicht um einen rechtsfreien Raum: Auf den Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften überlassen sind, gilt nach Artikel 53 Absatz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut das deutsche Recht, insbesondere das Umweltrecht. Die Überwachung der Einhaltung des deutschen Umweltrechts, obliegt den zuständigen Landes- und Kommunalbehörden. Diese genießen auf der Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zur Erfüllung dieser Aufgaben auch auf dem Truppenübungsplatz ein Zutrittsrecht und können somit ihrer Verantwortung vollumfänglich nachkommen.
„Aus diesem Grund haben wir uns an die Bundesumweltministerin und den Landesumweltminister gewandt und um eine Stellungnahme gebeten“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Mats Uffe Schubert. Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und das zuständige Kommando der Bundeswehr wurden durch die SPD angeschrieben: „Wir möchten wissen, warum ein Zaun von 2,4 Metern notwendig ist und wie dieser Zaun mit den Belangen des Naturschutzes vereinbar sind“, erklärt Schubert.
Mats Uffe Schubert macht zudem deutlich, dass es sich beim Stapel nicht um irgendeine Brachfläche handelt: „Die Senne und der Stapel sind ein ‚Hotspot der Biodiversität‘.“ Der Standortübungsplatz Stapel liegt im Natura 2000-Gebiet „Senne mit Stapelager Senne“. Hierbei handelt es sich um ein Europäisches Schutzgebietssystem. Zahlreiche Arten der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie haben hier einen Verbreitungsschwerpunkt in NRW oder im Naturraum oder eines der letzten überhaupt noch verbliebenen Vorkommen in NRW. Zahlreiche weitere national oder sogar international vom Aussterben bedrohte Arten kommen in der Senne noch vor.
„Aufgrund der besonderen Stellung dieser Naturlandschaft haben wir uns auch an die EU-Kommission gewandt“, sagt Schubert. Dabei wurden der Vizepräsident Frans Timmermans, zuständig für den Bereich Klimawandel und Biodiversität und der EU-Kommissar für Umwelt, Virginijus Sinkevičius, angeschrieben. „Es ist uns sehr wichtig, dass durch Maßnahmen in der Senne die Natur nicht beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass auch diese Belange ausführlich diskutiert und transparent dargestellt werden“, stellt Schubert fest.
Europäische Kommission:
Den Brief an den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und den Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei findet Ihr hier. Die Briefe waren jeweils inhaltsgleich.
Die Antwort des Kommissars für Umwelt, Ozeane und Fischerei findet Ihr hier.
Stellen in Deutschland:
Den Brief an die Bundesumweltministerin, den Landesumweltminister, den Kommandeur des Kommandos für territoritale Aufgaben sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) findet Ihr hier. Auch diese Breife waren jeweils inhaltsgleich.
Die Antwort der Bundeswehr findet Ihr hier.
Die Antwort der BIMA findet Ihr hier.