SPD-Antrag: Artenvielfalt in Augustdorfer Gärten

Am 8. November 2021 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

  1. Bei künftigen Änderungen von Bebauungsplänen wird ein Verbot von Schotter-/Steingärten im Vorgarten und eine Begrenzung der Schotterflächen und anderen versiegelten Flächen auf dem gesamten Grundstück aufgenommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Kreis Lippe eine einheitliche Auslegung des § 8 Absatz 1 Satz 1 BauO NRW zu treffen, die Schottergärten weitgehend einschränkt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Merkblatt mit Gestaltungsbeispielen für einen Vorgarten anzufertigen und Bauherren frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Informationen sind auch auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrag: