SPD-Antrag: Kinder- und Jugendarbeit nach der Pandemie fördern

Die SPD-Fraktion hat am 13. Mai 2021 folgenden Antrag gestellt:

Die Gemeinde Augustdorf stellt in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 zusätzliche Gelder für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nach der Pandemie bereit. Die Förderung verteilt sich wie folgt:

  • Sportförderung

Die Sportvereine in der Gemeinde Augustdorf erhalten in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 zusätzlich zu denen in der Zielvereinbarung vereinbarten Zuschüsse für Neumitglieder unter 19 Jahren weitere 30,00 Euro in den ersten drei Jahren, um die Mitgliedsbeiträge zu verringern.

  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Gemeinnützige Vereine in der Gemeinde Augustdorf, die eine aktive Kinder- und Jugendarbeit betreiben, erhalten in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 für jedes Mitglied, dass das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen pauschalen Zuschuss von 10,00 Euro. Für Mitglieder, die das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 19. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Vereine einen Zuschuss von 7,50 Euro für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

  • Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Für die offene Kinder- und Jugendarbeit durch die Jugendsiedlung Heidehaus werden in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils zusätzlich 5.000,00 Euro bereitgestellt. Der Zuschuss kann für eine Projektförderung formlos durch den Träger der Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden.

  • Förderung der Jugendfeuerwehr und des Jugendrotkreuzes

Für die Jugendfeuerwehr und das Jugendrotkreuz in der Gemeinde Augustdorf werden in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils pauschal 1.000,00 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit bereitgestellt. Der Zuschuss kann für eine Projektförderung formlos beantragt werden.

  • Förderung der Schulen

Für die drei Schulen in der Gemeinde Augustdorf werden in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 jeweils pauschal 2.500,00 Euro bereitgestellt, um Projekte zur Förderung des Zusammenhalts zu bezuschussen. Der Zuschuss kann für eine Projektförderung formlos beantragt werden.

Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrag: