SPD-Antrag: Schnelles Handeln während der Corona-Pandemie ermöglichen

Am 26. Januar 2021 hat die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.8 “Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters über Stundungen und Erlasse von Geldforderungen“ (Druck-Sache 0009/2021) der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:

  1. Erhebung von Elternbeiträgen
    a) Die Entscheidungsbefugnis über die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen gemäß § 7 Absatz 6 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Augustdorf vom 12.07.2018, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG i. V. m. dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 “Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und
    Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2) wird befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den Bürgermeister übertragen.

    b) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat umgehend über eine Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge zu informieren.

Weitere Informationen sowie die Begründung finden Sie im Antrag: