SPD möchte Familien schneller entlasten

Pressemitteilung

Am kommenden Donnerstag sollen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses aufgrund der Corona-Pandemie die Aussetzung der OGS-Beiträge für den Monat Januar beschließen. Bereits im vergangenen Jahr erreichte die Gemeinde hierdurch eine Entlastung der Familien. Um auch in Zukunft schneller auf solche Situationen reagieren zu können, möchte die SPD-Fraktion dem Bürgermeister mehr Freiheiten ermöglichen.

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SPD-Antrag: Schnelles Handeln während der Corona-Pandemie ermöglichen

Am 26. Januar 2021 hat die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag zu TOP 1.8 “Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse des Bürgermeisters über Stundungen und Erlasse von Geldforderungen“ (Druck-Sache 0009/2021) der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gestellt:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Ziffer 4 ergänzt:

  1. Erhebung von Elternbeiträgen
    a) Die Entscheidungsbefugnis über die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen gemäß § 7 Absatz 6 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Augustdorf vom 12.07.2018, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG i. V. m. dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 “Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerschulische Ganztags- und
    Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2) wird befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den Bürgermeister übertragen.

    b) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Rat umgehend über eine Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge zu informieren.
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SPD-Antrag: Digitalisierung der Bücherei

Am 18. Januar 2021 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Die Ausleihe in der Bücherei soll zukünftig auch Online möglich sein. Dazu muss der Medienkatalog online erreichbar sein und auch eine Reservierung bzw. Verlängerung der Medien möglich sein. Medien sollen zukünftig auch außerhalb der Öffnungszeiten der Bücherei abgeholt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Kosten hierfür zu ermitteln.

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