SPD Antrag: Entlastung der Eltern im Bereich der OGS


Am 24. Mai 2020 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

Die Gemeinde Augustdorf verzichtet auf die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarschule I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. Juni bis 31. Juli 2020.

Sofern dies haushaltsrechtlich nicht darstellbar ist, wird der Elternbeitrag auf ein Fünftel des regulären Beitrages nach § 3 der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinde Augustdorf“ reduziert. Bei der Rundung der Beträge gilt § 3 Abs. 1 S. 3 der Satzung entsprechend.

Der Beschluss soll im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, da ein Entscheidung bis zum 29. Mai 2020 notwendig ist. Ansonsten würden die OGS-Beiträge für den Monat Juni eingezogen werden.

Eine Begründung finden Sie im Antrag und in der Pressemitteilung.

Weiterer Verlauf:

10. Juni 2020
Nach langer Diskussion stimmt am Ende auch der Bürgermeister dem Antrag der SPD-Fraktion zu und bringt eine Dringlichkeitsentscheidung für den Monat Juni auf den Weg.

In der Ratssitzung am 25. Juni 2020 soll über den Erlass der Beiträge für den Monat Juli beraten werden.

Weitere Informationen sind auch in der Pressemitteilung zu lesen.