Fraktionen verabschieden umfassende Maßnahmenpakete
Auf Initiative der Sozialdemokraten hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner vergangenen Sitzung am 30. April unter anderem die Anträge beraten, die gemeinsam von CDU, SPD, FWG und FDP eingebracht wurden. „Wir wollen mit den Anträgen zeigen, dass wir in schwierigen Situationen auch gemeinsam agieren können“, heißt es aus den Fraktionen. „Die Maßnahmen sollen den Menschen und Unternehmen in Augustdorf helfen“, so das Ziel von CDU, SPD, FWG und FDP.
Im ersten Antrag geht es vor allem darum, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung schnell handeln können. Hierfür wurde der Verwaltung durch den Ausschuss erlaubt, Anträge auf Stundung und Erlass von Geldforderungen alleine zu genehmigen. Das Recht, über den Haushalt zu entscheiden sei das „Herzstück“ des Gemeinderates, so die Fraktionen. „Allerdings haben wir genug Vertrauen in unseren Kämmerer, dass er die Finanzen im Griff hat“, unterstützen CDU, SPD, FWG und FDP Patrick Herrmann, den Kämmerer der Gemeinde.
Der zweite Antrag beschäftigt sich direkt mit den Menschen und Unternehmen in Augustdorf. So wurde auf Antrag der vier Fraktionen beschlossen, dass auch für den gesamten Mai die OGS-Gebühren erlassen werden. Ziel sei es, die Familien zu unterstützen. „Für die KiTa-Beiträge ist nicht die Gemeinde, sondern der Kreis Lippe zuständig“, erklären die Fraktionen. Allerdings scheint auch hier – ähnlich wie im April – ein Erlass durch den Kreis Lippe wahrscheinlich.
Ein weiteres Ziel von CDU, SPD, FWG und FDP war es, den Vereinen und gemeinnützigen Organisationen in Augustdorf Hilfe zuzusagen. „Wenn ein Verein durch das Corona-Virus in Schieflage gerät und auch die Bundes- und Landeshilfen nicht ausreichen, dann müssen wir helfen“, darin sind sich die Fraktionen einig. Insbesondere in dieser Zeit zeige sich, so die Antragsteller, dass das Vereinsleben sehr wichtig ist: „Alle helfen sich im Moment gegenseitig. Dieses Engagement darf durch ein Virus nicht gefährdet werden.“
Zudem sollen die Gemeindewerke die fälligen Vorauszahlungen (Abschläge für Wasser- und Abwassergebühren) bei in Not geratenen Menschen und Unternehmen reduzieren. Die Gemeinde wiederum soll bei Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, die Vorausleistungen auf die Gewerbe- und Vergnügungssteuer stunden. Auf eine mögliche Erhebung von Zinsen soll verzichtet werden. Auf Antrag sollen Gemeinde und Gemeindewerke auch die Möglichkeit prüfen, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Des Weiteren soll, sofern rechtlich zulässig, auf Sicherungsleistungen verzichtet werden und die gestellten Anträge schnell und unbürokratisch geprüft werden.