SPD-Antrag: Selbstverpflichtung zum Klimaschutz


Am 13. August 2019 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

  1. Die Gemeinde Augustdorf beschließt die Selbstverpflichtung zum Klimaschutz in der im Anhang befindlichen Form.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Umwelt ein Konzept zur Einführung einer nachhaltigen Evaluations- und Controllingstrategie, die z.B. die Fortschreibung der kommunale Energie- und CO2-Bilanz vorsieht, vorzulegen. Wurde dieser Punkt des Ratsbeschlusses vom 15. Dezember 2016 (Druck-Sache 1147/2016) bisher noch nicht umgesetzt, so legt die Verwaltung dem Ausschuss eine Meilensteinplanung zur Einführung dieser Maßnahme bis Jahresende vor.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den aktuellen Bearbeitungsstand der Maßnahmen aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Augustdorf bis Ende des Jahres dem zuständigen Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt vorzulegen und eine Meilensteinplanung für die noch ausstehenden Maßnahmen vorzunehmen.
  4. Für die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Klima- und Umweltschutzes wird die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Fördermittel für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie von entsprechenden Maßnahmen im ISEK zu beantragen. Hierbei soll auch im Rahmen des Förderaufrufes für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 15. November 2018 die Umsetzung folgender Maßnahmen geprüft werden:
    • Energetische Sanierung des Rathauses und des Bürgerzentrums (in Anlehnung ISEK Nr. 20 und Klimaschutzkonzept Nr. 1.2)
    • Energetische Sanierung der Sporthallen, z.B. durch LED-Beleuchtung (in Anlehnung ISEK Nr. 18 und 15)
    • Energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, u. a. durch LED-Beleuchtung (in Anlehnung Klimaschutzkonzept Nr. 1.7 und ISEK Nr. 17 und 21)
    • Erstellung eines Konzeptes zur Wärmeversorgung von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften (in Anlehnung Klimaschutzkonzept Nr. 1.3)
    • Aufforstung und Anpassung von Waldstücken im Besitz der Gemeinde Augustdorf, z.B. Rühlmannstätte – Eichenbruch, GNS
  5. Der Gemeinderat bittet den Bürgermeister, den Klimaschutzmanager als Stabsstelle anzusiedeln.

Die ausführliche Begründung finden Sie im Antrag:

Weiterer Verlauf:

26. September 2019:
Der SPD-Antrag wird in der Ratssitzung behandelt.
Hier die Stellungnahme unseres Fraktionsvorsitzenden:

Unterstützung erhält die SPD-Fraktion durch FWG und FDP. Die Fraktion der CDU hält den Antrag für übertrieben. Während der Fraktionsvorsitzende Lutz Müller von einer „Hysterie“ spricht, verweist sein Stellvertreter Wolfgang Huppke hauptsächlich auf den Kreis.

In seinem Beschlussvorschlag schreib der Bürgermeister unter anderem, dass „der erwartete Klimawandel sowohl positive als auch negative Effekte haben“ kann. Zudem verweist er darauf, dass „auch Klimaschutzmaßnahmen […] nicht nur erwünschte, sondern auch erhebliche nachteilige Auswirkungen haben [können].“ Hierbei führt er zum Beispiel eine Errichtung von Solar- oder Windkraftanlagen in der Senne auf oder den Anbau von „Energiepflanzen“ innerhalb der Sennelandschaft. Allerdings umfasst weder der Antrag, noch die Selbstverpflchtung einen solchen Voschlag.

Sowohl CDU, als auch Bürgermeister erkennen auch keinen Sinn, dass ab sofort auf Beschlussvorlagen die Auswirkungen auf das Klima aufgeführt werden.

Im Sinne eines einstimmigen Beschlusses haben SPD und FWG am Ende darauf verzichtet, die Verwaltung ab sofort dazu zu verpflichten, die Auswirkungen von Beschlüssen auf das Klima in den Vorlagen aufzuführen.

Beschluss: Der Antrag wird zur Beratung an alle Ausschüsse verwiesen.

Beratungsergebnis: Angenommen
Einstimmig