Viele Kulturen – eine Leidenschaft

Der Fußball als Vereinssport war schon immer und wird auch weiterhin das herausragende Integrationsprojekt in unserer Gesellschaft bleiben. Fußball fördert nicht nur auf nationaler, sondern auch auf kommunaler Ebene das Zusammenleben unterschiedlicher Menschen und Kulturen. Dem Deutschen Fußball-Bund und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sind sich dieser Verantwortung und Chance für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und der sozialen Integration bewusst.

Zukünftige Nutzung Schlingsbruch
Wesentliche Bestandteile für die Antragstellung bzw. der geforderten Projektskizze zum 19.12.2018:

  • Ausbau des Trainingsplatzes (Wiese) zu einem ganzjährig bespielbaren und frei zugänglichen Kunstrasen-Großspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung westlich des vorhandenen Rasenspielplatzes in Anlehnung an das Idealkonzept (Sportplatzkonzept Dr.St.Eckl v. Juni 2018).
  • Ausbau der sanitären Einrichtungen sowie der Umkleideräume in Anlehnung an das Idealkonzept. Erneuerung der ca. 10 Jahre alten Heizung/Warmwasseraufbereitung des Sporthauses mit einer effizienten Anlage zur Energiegewinnung im Sinne der Klimaschutzziele des Bundes.
  • Ausbau eines fußläufigen barrierefreien Weges zwischen dem Schul- und Sportzentrum und dem Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch.
  • Optimierung der sanitären Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zum neuen KunstrasenGroßspielfeld und Grillplatz (Wasser/Abwasser ist vorhanden).

Ausbau des Trainingsplatzes (Wiese) zu einem ganzjährig bespielbaren Kunstrasen-Großspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung
Die Analyse für den Bedarf an Sportanlagen (Juni 2018) in unserer Gemeinde empfiehlt als Idealkonzept für den Schulsport, dem allgemeinen Vereinssport, der Jugendarbeit und sonstigen Sporttreibenden die Einrichtung eines multifunktionalen Sportplatzes.

Für den vereinsorganisierten Fußballsport befürwortet dieses Idealkonzept ein Großspielfeld mit Naturrasen, ein ganzjährig bespielbares Großspielfeld mit Kunstrasen sowie ein ganzjährig bespielbares Jugendspielfeld mit Kunstrasen.

Die Neugestaltung eines multifunktionalen Sportparks einschließlich mindestens eines

Jugendspielfeldes „HeidePark – Mittendrin – Ein Platz für Alle“ wird im Rahmen der Förderzusage bzw. des Zuwendungsbescheides Nr. 0/39/18 der Bezirksregierung vom 13.11.2018 realisiert.

Für die Einrichtung des multifunktionalen Sportparks wird der vorhandene Heidesportpatz zur

Verfügung gestellt. Dieser mit Kunstrasen ausgestattete Sportplatz ist nach 20 Jahren intensiver Nutzung abgängig und hätte bei weiterer Nutzung mit einem neuen Kunstrasen versehen werden müssen. Die Aufgabe dieses Großspielfeldes bedeutet nun aber auch den Verlust eines ganzjährig bespielbaren Großspielfeldes für den vereinsorganisierten Fußballsport. Den Fußballern verbleiben lediglich ein beleuchtetes Naturrasen-Großspielfeld sowie ein unbeleuchteter Trainingsplatz (Wiese).

Um den Empfehlungen des Idealkonzepts der Sportplatzanalyse möglichst nahe zu kommen, favorisieren wir den Ausbau des Trainingsplatzes zu einem ganzjährig bespielbaren KunstrasenGroßspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung. 

Ausbau der sanitären Einrichtungen sowie der Umkleideräume in Anlehnung an das Idealkonzept
Resultierend des Wegfalls des Großspielfeldes für den vereinsorganisierten Fußballsport müssen nun beide Fußballvereine das gemeindeeigene Sporthaus am Schlingsbruch nutzen. Die dort vorhandenen räumlichen Kapazitäten sind im Sinne des Sportplatzkonzeptes sind entsprechend zu erweitern.

Erneuerung der ca. 10 Jahre alten Heizung/Warmwasseraufbereitung des Sporthauses mit einer effizienten Anlage zur Energiegewinnung im Sinne der Klimaschutzziele des Bundes
Denkbar wäre die Kraftwärmekopplung (Wärme und Strom) durch eine Brennstoffzelle oder der Einsatz eines Blockheizkraftwerkes mit Stromspeicher. Zusätzlich oder alternativ ist auch der Einsatz von Solar bzw. Photovoltaik möglich. Der Energiebedarf für Warmwasser und Strom (einschließlich alter und neuer Flutlichtanlage) auf dem Schlingsbruch müsste berechnet und dann entschieden werden, welche Anlage in seiner Effizienz die Klimaziele des Bundes erfüllt.

 Ausbau eines fußläufigen barrierefreien Weges zwischen dem Schul- und Sportzentrum und dem Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch
Um insbesondere auch den Schulen, Kindergärten, Sportvereinen und allen Freizeitsportlern die Nutzung der Großspielfeldern zeitlich schnell und fußläufig zu ermöglichen, sollte ein barrierefreier beleuchteter Weg als „Schnellverbindung“ (Fußweg 5 bis 10 Minuten) vom Schul- und Sportzentrum zum Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch eingerichtet werden. Aus Sicherheitsgründen, aber auch für Jogger während der dunklen Jahreszeit, wäre die Beleuchtung dieses Weges erforderlich.

 Optimierung der sanitären Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zum neuen KunstrasenGroßspielfeld und Grillplatz (Wasser/Abwasser ist vorhanden)
Da das neue Kunstrasen-Großspielfeld für jedermann bzw. für die Allgemeinheit frei zugänglich sein soll, müssten im östlichen Bereich (in Nähe Kunstrasen-Großspielfeld sowie Grillplatz) die provisorischen sanitären Einrichtungen optimiert ggf. durch eine stationäre Toilettenanlage ersetzt werden. Der Grillplatz sowie der Kunstrasenplatz könnten von Vereinen, Gruppen und Organisationen u. a. auch für Integrationsveranstaltungen genutzt werden (z. B. Jugendsiedlung Heidehaus oder Flüchtlingshilfe).

 Allgemeines

Das Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch wird insbesondere von Vereinen und privaten Gruppen genutzt. Es ist aber auch der Treffpunkt für Wanderungen und Ausflüge zum unmittelbar daran angrenzenden Naturschutzgebiet „Furlbachtal“ sowie zu den Bewirtschaftungs- und Weidemaßnahmen des Naturschutzgroßprojektes Senne und Teutoburger Wald.

Das mit Zuwendungsbescheid Nr. 03/36/18 vom 13.11.2018 bewilligte ISEK enthält unter der

Maßnahmenummer 5 (Seite 77 ff) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in den Bereichen Sport, Freizeit und Tourismus.

Ankerpunkte dieses Projektes sind das Rathaus sowie das Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch.

Die ISEK-Maßnahme Nr. 10, Seite 90 ff (Einrichtung eines multifunktionalen Sportplatzes auf dem Schlingsbruch) muss überarbeitet bzw. aktualisiert werden, da diese Maßnahme nunmehr auf dem Heidesportplatz umgesetzt wird.

Eine spürbare Erhöhung der Unterhaltungskosten bei Umsetzung der o. a. Maßnahmen ist unwahrscheinlich. Denkbar ist sogar die Senkung der Bewirtschaftungskosten durch den Verkauf von Energie (Strom) aufgrund des Einsatzes der Kraftwärmekopplung. Der Nutzungsvertrag für den Schingsbruch wäre nach Abschluss der Maßnahmen anzupassen.

Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass der Gemeinde Augustdorf die mittel- aber auch langfristige

Realisierung der zukünftigen Nutzung des Schlingsbruch nur mit Fördergeldern möglich ist. Bei einer

Ablehnung des Antrages wäre als Plan B eine Förderung über das Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ vielleicht möglich. Hier werden aber zur Zeit noch die Fördervoraussetzungen erarbeitet.