Viele Kulturen – eine Leidenschaft

Der Fußball als Vereinssport war schon immer und wird auch weiterhin das herausragende Integrationsprojekt in unserer Gesellschaft bleiben. Fußball fördert nicht nur auf nationaler, sondern auch auf kommunaler Ebene das Zusammenleben unterschiedlicher Menschen und Kulturen. Dem Deutschen Fußball-Bund und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sind sich dieser Verantwortung und Chance für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und der sozialen Integration bewusst.
Zukünftige Nutzung Schlingsbruch
Wesentliche Bestandteile für die Antragstellung bzw. der geforderten Projektskizze zum 19.12.2018:
- Ausbau des Trainingsplatzes (Wiese) zu einem ganzjährig bespielbaren und frei zugänglichen Kunstrasen-Großspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung westlich des vorhandenen Rasenspielplatzes in Anlehnung an das Idealkonzept (Sportplatzkonzept Dr.St.Eckl v. Juni 2018).
- Ausbau der sanitären Einrichtungen sowie der Umkleideräume in Anlehnung an das Idealkonzept. Erneuerung der ca. 10 Jahre alten Heizung/Warmwasseraufbereitung des Sporthauses mit einer effizienten Anlage zur Energiegewinnung im Sinne der Klimaschutzziele des Bundes.
- Ausbau eines fußläufigen barrierefreien Weges zwischen dem Schul- und Sportzentrum und dem Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch.
- Optimierung der sanitären Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zum neuen KunstrasenGroßspielfeld und Grillplatz (Wasser/Abwasser ist vorhanden).
Ausbau des Trainingsplatzes (Wiese) zu einem ganzjährig bespielbaren Kunstrasen-Großspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung
Die
Analyse für den Bedarf an Sportanlagen (Juni 2018) in unserer Gemeinde
empfiehlt als Idealkonzept für den Schulsport, dem allgemeinen
Vereinssport, der Jugendarbeit und sonstigen Sporttreibenden die
Einrichtung eines multifunktionalen Sportplatzes.
Für den vereinsorganisierten Fußballsport befürwortet dieses Idealkonzept ein Großspielfeld mit Naturrasen, ein ganzjährig bespielbares Großspielfeld mit Kunstrasen sowie ein ganzjährig bespielbares Jugendspielfeld mit Kunstrasen.
Die Neugestaltung eines multifunktionalen Sportparks einschließlich mindestens eines
Jugendspielfeldes „HeidePark – Mittendrin – Ein Platz für Alle“ wird im Rahmen der Förderzusage bzw. des Zuwendungsbescheides Nr. 0/39/18 der Bezirksregierung vom 13.11.2018 realisiert.
Für die Einrichtung des multifunktionalen Sportparks wird der vorhandene Heidesportpatz zur
Verfügung gestellt. Dieser mit Kunstrasen ausgestattete Sportplatz ist nach 20 Jahren intensiver Nutzung abgängig und hätte bei weiterer Nutzung mit einem neuen Kunstrasen versehen werden müssen. Die Aufgabe dieses Großspielfeldes bedeutet nun aber auch den Verlust eines ganzjährig bespielbaren Großspielfeldes für den vereinsorganisierten Fußballsport. Den Fußballern verbleiben lediglich ein beleuchtetes Naturrasen-Großspielfeld sowie ein unbeleuchteter Trainingsplatz (Wiese).
Um den Empfehlungen des Idealkonzepts der Sportplatzanalyse möglichst nahe zu kommen, favorisieren wir den Ausbau des Trainingsplatzes zu einem ganzjährig bespielbaren KunstrasenGroßspielfeld mit Flutlichtbeleuchtung.
Ausbau der sanitären Einrichtungen sowie der Umkleideräume in Anlehnung an das Idealkonzept
Resultierend
des Wegfalls des Großspielfeldes für den vereinsorganisierten
Fußballsport müssen nun beide Fußballvereine das gemeindeeigene
Sporthaus am Schlingsbruch nutzen. Die dort vorhandenen räumlichen
Kapazitäten sind im Sinne des Sportplatzkonzeptes sind entsprechend zu
erweitern.
Erneuerung der ca. 10
Jahre alten Heizung/Warmwasseraufbereitung des Sporthauses mit einer
effizienten Anlage zur Energiegewinnung im Sinne der Klimaschutzziele
des Bundes
Denkbar wäre die Kraftwärmekopplung
(Wärme und Strom) durch eine Brennstoffzelle oder der Einsatz eines
Blockheizkraftwerkes mit Stromspeicher. Zusätzlich oder alternativ ist
auch der Einsatz von Solar bzw. Photovoltaik möglich. Der Energiebedarf
für Warmwasser und Strom (einschließlich alter und neuer
Flutlichtanlage) auf dem Schlingsbruch müsste berechnet und dann
entschieden werden, welche Anlage in seiner Effizienz die Klimaziele des
Bundes erfüllt.
Ausbau eines
fußläufigen barrierefreien Weges zwischen dem Schul- und Sportzentrum
und dem Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch
Um
insbesondere auch den Schulen, Kindergärten, Sportvereinen und allen
Freizeitsportlern die Nutzung der Großspielfeldern zeitlich schnell und
fußläufig zu ermöglichen, sollte ein barrierefreier beleuchteter Weg als
„Schnellverbindung“ (Fußweg 5 bis 10 Minuten) vom Schul- und
Sportzentrum zum Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch eingerichtet
werden. Aus Sicherheitsgründen, aber auch für Jogger während der dunklen
Jahreszeit, wäre die Beleuchtung dieses Weges erforderlich.
Optimierung der
sanitären Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zum neuen
KunstrasenGroßspielfeld und Grillplatz (Wasser/Abwasser ist vorhanden)
Da
das neue Kunstrasen-Großspielfeld für jedermann bzw. für die
Allgemeinheit frei zugänglich sein soll, müssten im östlichen Bereich
(in Nähe Kunstrasen-Großspielfeld sowie Grillplatz) die provisorischen
sanitären Einrichtungen optimiert ggf. durch eine stationäre
Toilettenanlage ersetzt werden. Der Grillplatz sowie der Kunstrasenplatz
könnten von Vereinen, Gruppen und Organisationen u. a. auch für
Integrationsveranstaltungen genutzt werden (z. B. Jugendsiedlung
Heidehaus oder Flüchtlingshilfe).
Allgemeines
Das Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch wird insbesondere von Vereinen und privaten Gruppen genutzt. Es ist aber auch der Treffpunkt für Wanderungen und Ausflüge zum unmittelbar daran angrenzenden Naturschutzgebiet „Furlbachtal“ sowie zu den Bewirtschaftungs- und Weidemaßnahmen des Naturschutzgroßprojektes Senne und Teutoburger Wald.
Das mit Zuwendungsbescheid Nr. 03/36/18 vom 13.11.2018 bewilligte ISEK enthält unter der
Maßnahmenummer 5 (Seite 77 ff) die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in den Bereichen Sport, Freizeit und Tourismus.
Ankerpunkte dieses Projektes sind das Rathaus sowie das Sport- und Freizeitgelände Schlingsbruch.
Die ISEK-Maßnahme Nr. 10, Seite 90 ff (Einrichtung eines multifunktionalen Sportplatzes auf dem Schlingsbruch) muss überarbeitet bzw. aktualisiert werden, da diese Maßnahme nunmehr auf dem Heidesportplatz umgesetzt wird.
Eine spürbare Erhöhung der Unterhaltungskosten bei Umsetzung der o. a. Maßnahmen ist unwahrscheinlich. Denkbar ist sogar die Senkung der Bewirtschaftungskosten durch den Verkauf von Energie (Strom) aufgrund des Einsatzes der Kraftwärmekopplung. Der Nutzungsvertrag für den Schingsbruch wäre nach Abschluss der Maßnahmen anzupassen.
Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass der Gemeinde Augustdorf die mittel- aber auch langfristige
Realisierung der zukünftigen Nutzung des Schlingsbruch nur mit Fördergeldern möglich ist. Bei einer
Ablehnung des Antrages wäre als Plan B eine Förderung über das Landesprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ vielleicht möglich. Hier werden aber zur Zeit noch die Fördervoraussetzungen erarbeitet.