Umsetzung des Sportstättenkonzepts schon bald möglich?

Mit Veröffentlichung vom 28.11.2018 erklärte das Bundesinnenministerium, dass die Fördermittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ auf 200 Mio. Euro erhöht und die Bewerbungsfrist für Kommunen bis zum 19. Dezember 2018 verlängert wurde. Mit diesem Programm unterstützt das Ministerium Städte und Gemeinden deutschlandweit, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen vor Ort zu zukunftsfähigen Begegnungsstätten zu machen.

Dieses Förderprogramm ist sehr anspruchsvoll und die Fördervoraussetzungen sind sehr restriktiv vorgegeben. Der Schwerpunkt bei Sportstätten liegt auf öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer In-standsetzungsrückstand gesehen wird.

Weitere zwingende Voraussetzungen:
Im Bundesprogramm werden größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie regionaler oder überregionaler Wirkung gefördert. Sie haben eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort. Zudem tragen sie in besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei.

Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie eine nachhaltige Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus.

Für Kommunen in Haushaltsnotlage (hierzu gehört Augustdorf) werden die genehmigten Investitionen mit 90 % gefördert. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Millionen Euro liegen.

In Anbetracht der kurzfristigen Bewerbungsfrist erstellten SPD, FWG und FDP das Konzeptpapier „Viele Kulturen – eine Leidenschaft“ (siehe besonderer Artikel)in Anlehnung an die engen Fördervoraussetzungen und leiteten diesen erarbeiteten Vorschlag dem Bürgermeister bzw. der Verwaltung am 4. Dezember 2018 zu.

Auf Grundlage des Konzeptpapiers von SPD, FWG und FDP beschloss der Rat am 13.12.2018 einstimmig die Bewerbung auf Förderung an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Aufgrund des Zeitdrucks und widersprüchlichen Aussagen des Vorsitzenden des Gemeindesportverbandes zu den geforderten Maßen eines Fußballfeldes wurde aber leider der Umbau des vorhandenen Naturrasenspielfeldes in einen Kunstrasenplatz beantragt.

Hierzu gab der SPD-Fraktionsvorsitzende H. G. Schneider während der Ratssitzung am 13. Dezember 2018 die folgende Stellungnahme ab:

„Wir sehen weiterhin keinen Sinn darin, den Rasenspielplatz in einen Kunstrasenplatz umzubauen. Das sieht auch unser Konzeptpapier nicht vor. Die Antragsfrist in der kommenden Woche zwingt uns aber, diesem Kompromiss zuzustimmen. Bei einer weiteren Diskussion wäre eine Antragstellung zum kommenden Mittwoch (19. Dezember) gefährdet bzw. nicht möglich.

Wir wollen mit dieser Antragstellung bzw. diesem heutigen Beschluss keine Erwartungshaltungen wecken. Die Umsetzung dieses Sportplatzkonzeptes ist nur möglich, wenn wir eine 90-prozentige Förderung erhalten. Selbst die verbleibenden 10 Prozent zu finanzieren wird uns bzw. dem Kämmerer sehr schwerfallen.“